
Pässe, Personalausweise und eID-Karten
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Sachgebiet A3, ist für den Freistaat Bayern oberste Dienstbehörde im Bereich Pässe und Personalausweise für deutsche Staatsangehörige. Wir beaufsichtigen daher zusammen mit den sieben Regierungen und den Landratsämtern die kommunalen Pass- und Personalausweisbehörden.
Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über das Pass- und Ausweiswesen. Daher koordinieren und bündeln wir im Freistaat Bayern die gesetzgeberischen und vollzugsrelevanten Pass- und Personalausweisangelegenheiten im Rahmen unserer Mitwirkungsmöglichkeiten.
Personalausweis mit eID-Funktion
Zum 1. November 2010 wurde der Personalausweis mit eID-Funktion für deutsche Staatsangehörige eingeführt. Seit 1. Januar 2021 können für Unionsbürger eID-Karten ausgestellt werden. Mit der Online-Ausweisfunktion ist es möglich, Verwaltungsleistungen elektronisch in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Zuständig für die Ausstellung von Pässen, Personalausweisen und eID-Karten sind die bayerischen Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörden bei den Gemeinden.
Für in der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können seit September 2021 Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf der Rückseite des Personalausweises oder der eID-Karte aufgebracht werden, um den Betroffenen die Unterscheidung von anderen Karten im Scheckkartenformat zu erleichtern.
Aufgrund der Corona-Pandemie bedingten Infektionsschutzmaßnahmen der Pass-/Personalausweisbehörden bzw. der sich daraus ggf. ergebenden Einschränkungen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten einer digitalen/telefonischen Terminreservierung beim zuständigen Bürgeramt rechtzeitig wahrgenommen werden, um ein gültiges Personaldokument (innerhalb des Schengenraums: Personalausweis; weltweit: Reisepass) für eventuelle Reisen zur Verfügung zu haben.