Person am Laptop, darüber schwebende digitale Symbole
© AdobeStock/chinnarach

Digitalisierung für Bürgerinnen und Bürger

Die Bayerische Staatsregierung hat den grundlegenden Fahrplan für die Digitalisierung zuletzt im März 2023 durch den Digitalplan festgelegt.

Knapp 600 Leistungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) liegen in der Regelungs- und Vollzugskompetenz des Bundes oder der Länder und Kommunen (Digitalisierungsprogramm Föderal).

Die Zuständigkeiten für die Digitalisierung dieser Leistungen ist unter den Ministerien aufgeteilt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat in seinem Geschäftsbereich bereits zahlreiche wichtige und häufig abgerufene Verwaltungsleistungen umgesetzt.

Von allen Ressorts hat das Innenministerium den größten Katalog an Verwaltungsleistungen zu stemmen: Von circa 460 OZG-Leistungen in Länderverantwortung liegen 97 in unserer Zuständigkeit, ein Großteil davon ist bereits abgeschlossen.

Zur Einordnung der Größenordnung: Eine OZG-Leistung besteht aus mehreren thematisch zusammenhängenden Leistungsbündeln. Das kann somit bedeuten, dass unter einer OZG- Leistung eine Vielzahl von Leistungen umzusetzen ist, z.B. sind es bei der OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ knapp 200 Teilleistungen.

Kein Digitalisierungspotential bestand bei 19 Leistungsbündeln. Diese hatten kein Digitalisierungspotential, z.B. ist es nicht sinnvoll, eine Kampfmittelprüfung und -beseitigung digital abzuwickeln, da sich die Ausführung der Beseitigung nicht digitalisieren lässt.

Bei den weiteren offenen Onlineservices liegt die operative Umsetzungsverantwortung größtenteils beim Bund und einzelnen Ländern, soweit wir diese Onlineservices nach dem Prinzip "Einer für alle" in Bayern einführen. Das Innenministerium unterstützt auch diese Entwicklung im Rahmen seiner Möglichkeiten mit Hochdruck.

Sämtliche Onlineservices aller Ministerien sind unter den jeweiligen Leistungsbeschreibungen im BayernPortal zu finden.

Alle vom Innenministerium erstellten Onlineservices können von den Landkreisen, Städten und Gemeinden über einen digitalen Marktplatz (BayernStore) eingesehen und – kostenfrei – abonniert werden. Damit leistet das Innenministerium einen wichtigen Beitrag, damit die bayerischen Kommunen digitale Angebote für die Bürgerinnen und Bürger bereitstellen können.

Hier ist die Verfügbarkeit aller bayerischer Onlineverfahren, ausgehend vom Bezirk über den Landkreis bis in die einzelne Kommune, detailliert dargestellt: Dashboard Digitale Verwaltung in Bayern – Die Kommunen im Überblick – Staatsministerium für Digitales

Um größtmögliche Synergien zu erzielen, arbeiten wir länderübergreifend zusammen. Im Rahmen sog. „Einer für Alle“ (EfA)-Leistungen entwickelt ein Bundesland einen Onlinedienst, der von anderen interessierten Ländern für die eigene Verwaltung genutzt werden kann.

Hierunter fallen z.B. Leistungen zum Personalausweis, Reisepass, waffenrechtliche Erlaubnis, Aufenthaltstitel, Ummeldung des Wohnsitzes, Beschäftigungserlaubnis und Verpflichtungserklärung.

Das Innenministerium hat beispielsweise das beim Thema Aufenthaltstitel federführende Bundesland Brandenburg bei der Erstellung von Anträgen fachlich umfangreich unterstützt. Dabei haben bayerische Kreisverwaltungsbehörden die ersten Antragsverfahren als Pilotprojekt getestet. Mittlerweile sind sämtliche Onlinedienste für Anträge auf Leistungen aus den Bereichen Erwerbstätigkeit, Familiäre Gründe, Niederlassungserlaubnis, Ausbildung, Aufenthaltserlaubnis rund um den Aufenthaltstitel realisiert, unter anderem:

Auch wenn der neue OZG-Entwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat keine festen Umsetzungsfristen mehr vorsieht, setzt das Innenministerium konsequent weitere Onlineservices um. Denn Verwaltungsdigitalisierung ist eine Daueraufgabe, die wir mit Nachdruck forcieren.

Das Innenministerium strebt im Einklang mit den Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung und den Vorgaben des Bayerischen Digitalgesetzes eine Volldigitalisierung der staatlichen Prozesse bis zum Jahr 2025 an. Während das OZG darauf abzielt, die Antragsstrecken (Frontend) zu digitalisieren, widmet sich die Volldigitalisierung dem gesamten Prozess und dessen digitaler Abwicklung.

Seit dem Jahr 2020 verbindet das Innenministerium sowohl verwaltungsinterne wie -externe Prozesse miteinander und glättet vorhandene Medienbrüche. Wir denken unsere Prozesse neu und digitalisieren nicht nur die Papiervorgänge. Wir arbeiten bereits flächendeckend mit elektronischer Vorgangsbearbeitung und elektronischer Akte, dies entlastet die Umwelt und strafft Durchlaufzeiten.

Wir sind überzeugt, dass es nicht ausreicht, wenn einzelne Bereiche die Digitalisierung voranbringen. Digitalisierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden beim Veränderungsprozess mitgenommen – begonnen bei der Sensibilisierung der Führungskräfte bis zu begleitenden Maßnahmen auf Arbeitsebene, um Ideen zielgerichtet weiter zu verfolgen und umsetzen zu können.

Unsere Digitalisierungsstrategie gibt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Rahmen unseres Handelns vor und gibt die nötige Orientierung beim schnelllebigen Wandlungsprozess. Denn nur eine moderne Verwaltung kann auch moderne Dienste für die Bürgerinnen und Bürger schaffen.

Trotz eigener Zuständigkeiten der Kommunen für die Digitalisierung unterstützt das Innenministerium die Landkreise, Städte und Gemeinden tatkräftig sowohl bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes als auch bei der Digitalisierung des Förderwesens. Wir sind Antreiber und möchten, dass in Zukunft die Antrags- und Fachverfahren vereinheitlicht sind und damit die Verfahren beschleunigt sowie Fördermittel gezielter und effizienter ausgereicht werden können.

Die Bayerische Staatsregierung modernisiert auf Initiative des Innenministeriums das Förderwesen im Freistaat, von A wie Antrag bis Z wie Zahlung. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales definiert und beschafft dazu in Zusammenarbeit mit den anderen bayerischen Ministerien eine durchgängige volldigitale Lösung.

Das Innenministerium arbeitet mit Blick auf die Vielzahl der bei Regierungen vollzogenen Förderungen intensiv an der Konzeption und der Umsetzung der digitalen Lösung mit und unterstützt die Verwirklichung dieses Vorhabens mit eigenem Personal. Eine komfortable Suche von Förderangeboten sowie volldigitale Antragstellung und Abwicklung sollen Markenzeichen der bayerischen Förderlandschaft werden.

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