Verbandsförderung

Die Etablierung und Anerkennung einer Sportart im organisierten Sport setzt voraus, dass überregionale Strukturen für ihre Inhalte, Regeln und Wettkampforganisation bestehen. Diese Strukturen werden durch die Sportverbände geschaffen. Sie sichern die Qualität der sportlichen Angebote und tragen die Verantwortung für die inhaltliche Steuerung und Weiterentwicklung des organisierten Sports. Für einen qualitativ hochwertigen Sportbetrieb innerhalb der Mitgliedsvereine und der Sportarten ist die Tätigkeit der Verbände, die auf bis in die internationale Ebene hinein abgestimmten konzeptionellen Grundlagen beruht, unverzichtbar.

Aus diesem Grund fördert der Freistaat Bayern auch die Tätigkeiten der Sportverbände in den Bereichen Breitensport, Nachwuchsleistungssport, der Beschaffung beweglicher Großgeräte und im Sportstättenbau.

Ziel der Förderung der Sportverbände im Bereich des Breitensports ist die Sicherstellung des laufenden Sportbetriebs auf Verbandsebene, dem überörtliche Bedeutung beizumessen ist. Gefördert werden zentrale und dezentrale Aus- und Fortbildungstätigkeiten sowie weitere notwendige Maßnahmen, Beschaffungen und Organisationsleistungen der Verbände, bedeutende Breitensportveranstaltungen und einzelne Breitensportprojekte. Die staatlichen Fördermittel im Bereich Breitensport werden über den Bayerischen Landes-Sportverband e. V. (BLSV) an seine Mitgliedsverbände auf der Grundlage der Sportförderrichtlinien nach Verteilungsschlüsseln ausgereicht, die durch den Sport selbst erarbeitet und vom Staatsministerium genehmigt werden. Der BLSV selbst sowie die anderen im Rahmen der Sportförderung anerkannten Dachorganisationen werden durch das Staatsministerium unmittelbar gefördert.

Informationen im Bereich des Nachwuchsleistungssports finden Sie hier :Förderung des Nachwuchsleistungssport

Mit der Förderung der Beschaffung von beweglichen Großgeräten sollen die Verbände in die Lage versetzt werden, den Sportbetrieb entsprechend den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen durchzuführen sowie die Vereine bei der Durchführung des Sportbetriebs zu unterstützen. Zuständig für diese Förderung ist der BLSV als beliehener Unternehmer.

Um die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Sportbetrieb der Mitglieder zu verbessern, erhalten die Sportverbände finanzielle Förderungen für den Bereich des Sportstättenbaus. Zuständig für Anträge in diesem Bereich sind die Regierungen.

Weitere Informationen zur Förderung der Sportverbände finden Sie in den Sportförderrichtlinien.