Ministerrat: Bayern fordert klare Migrationswende

Der schreckliche Angriff am 22. Januar 2025 in Aschaffenburg reiht sich ein in die tragischen Vorfälle von Magdeburg, Solingen und Mannheim. Die Staatsregierung fordert die Bundesregierung mit zwei Bundesratsinitiativen dazu auf, endlich Konsequenzen zu ziehen und eine klare Wende in der Migrationspolitik zu vollziehen. Hierzu hat der Ministerrat heute zwei Entschließungsanträge auf den Weg gebracht. Darin fordert Bayern den Bund auf, Maßnahmen zu ergreifen, die das Zugangsgeschehen sofort reduzieren und die Rückführungssituation grundlegend verbessern.

Elf-Punkte-Entschließungsantrag für konsequente Rückführungspolitik

Mit dem Elf-Punkte-Entschließungsantrag für eine konsequente Rückführungspolitik setzt sich Bayern dafür ein, dass die Bundesregierung die generellen Voraussetzungen für Abschiebungen, insbesondere von Straftäten und Gefährdern nach Afghanistan und Syrien schafft. Der Bund muss außerdem die rechtlichen Voraussetzungen für einen Sofort-Arrest für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder schaffen.

Bundesregierung muss sich für verbesserte Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems einsetzen

Weitere bayerische Forderungen sind Rückführungsabkommen mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern, die vollständige und alleinige Übernahme der Dublin-Verfahren durch den Bund sowie dessen Einsatz zur kurzfristigen Beseitigung von massiven Defiziten bei Dublin-Überstellungen. Die Bundesregierung muss sich nachhaltig für eine verbesserte Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems und insbesondere die Herstellung der tatsächlichen und nachhaltigen Rücknahmebereitschaft anderer EU-Mitgliedstaaten einsetzen.

Schärfere Regeln für Ausreisepflichtige

Darüber hinaus müssen die Regeln für Ausreisepflichtige verschärft und auch stärkere Sanktionen bei ungeklärter Identität geschaffen werden. Auch auf EU-Ebene muss sich der Bund für eine Reform der Rückführungs-Richtlinie einsetzen. Die Regelungskompetenzen sollen hier wieder in die Hände der Mitgliedstaaten fallen.

Forderung nach Rücknahme der Erleichterungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Ebenso sollen die mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgenommenen Erleichterungen zurückgenommen werden. Außerdem müssen Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit, die wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder einer sonstigen schweren staatsgefährdenden Straftat rechtkräftig verurteilt werden, die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren.

Zehn-Punkte-Entschließungsantrag zur Reduktion des Zugangsgeschehens

Zur Reduktion des Zugangsgeschehens fordert Bayern vom Bund in einem weiteren Zehn-Punkte-Entschließungsantrag, auch Asylsuchende an der Grenze konsequent zurückzuweisen. Die Staatsregierung hält das für rechtlich zulässig, praktisch möglich und mit Blick auf die gegenwärtige Lage geboten. Die nationalen Grenzkontrollen sind fortzuführen und die Bundespolizei muss durch bis zu 10.000 Stellen verstärkt werden. Zuvor soll der Bund die Polizeien der Länder in die Lage versetzen, selbst Zurückweisungen an den Grenzen vornehmen zu können und hierfür die notwendigen Änderungen der einschlägigen Gesetze und Verwaltungsabkommen veranlassen.

Grundlegende Weiterentwicklung des Asylrechts notwendig

Die Bundesregierung ist in der Verantwortung, sich über die laufenden und schwierigen Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hinaus für eine grundlegendere Weiterentwicklung des Asylrechts auf europäischer und nationaler Ebene einzusetzen und diese anzustoßen. Hierbei ist die Weiterentwicklung des subjektiven Rechts auf Gewährung eines Schutzstatus hin zu einer objektiven Gewährleistung im Unionsrecht und im deutschen Verfassungsrecht erforderlich.

Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aussetzen

Darüber hinaus muss der subsidiäre Schutz in seiner jetzigen Form abgeschafft, der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, unter Beachtung des Völkerrechts, unverzüglich bis auf weiteres ausgesetzt und freiwillige Bundesaufnahmeprogramme beendet werden. Die Auswahl der Personen, die über Aufnahmeprogramme zu uns kommen dürfen, darf nicht NGO´s überlassen werden.

Zahl der sicheren Herkunftsstaaten endlich erhöhen

Ebenso fordert Bayern, endlich die Liste der sicheren Herkunftsstaaten unverzüglich auf Algerien, Marokko, Tunesien, Armenien und Indien auszuweiten und Ergebnisse zur rechtlichen und praktischen Umsetzbarkeit von Asylverfahren in Drittstaaten vorzulegen.

Leistungskürzungen bei vollziehbar Ausreisepflichtigen

Neben dringend notwendigen Leistungskürzungen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbern, müssen Bezahlkarten-Umgehungen effektiv beendet und entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen werden.