Ihre Rechte als betroffene Person im Notfallregister
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. Andererseits sind zur Wirksamkeit des Notfallregisters umfangreiche Daten erforderlich, um die Behandlung der Patientinnen und Patienten im Freistaat Bayern weiter verbessern zu können. Um beiden Interessen gerecht werden zu können, bestehen umfangreiche Pseudonymisierungs- und Anonymisierungsvorkehrungen nach der hierzu erstellten Datenschutz-Folgenabschätzung .
Im Notfallregister werden zu keiner Zeit unmittelbar personenbezogene Daten wie Name, Adresse oder Geburtsdatum gespeichert. Zudem werden i. d. R. nach drei Monaten sämtliche Datenbestände anonymisiert, d. h. eine Rückverfolgbarkeit zu Ihrer Person wird nach dem derzeitigen Stand der Technik unmöglich gemacht.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung steht Ihnen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung zu.
Gut zu wissen!
Aufgrund des umfangreichen Datenbestands sowie der vielen Beteiligten am Notfallregister sind Berichtigungen des Datenbestands nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Daher werden Ihre Daten im Falle einer Berichtigungsanfrage durch uns zur Wahrung Ihrer Rechte vollständig gelöscht.
Aufgrund der durchzuführenden Anonymisierung des Registerdatenbestands kann Ihr Datensatz regelmäßig nur innerhalb von drei Monaten nach einem Notfalleinsatz von uns gefunden werden. Anfragen zu älteren Datenbankeinträgen werden regelmäßig nicht erfolgreich sein. Sie erhalten von uns jedoch in jedem Fall eine Rückmeldung.
Mindestinhalte
Um Ihre Rechte geltend zu machen, senden Sie uns bitte eine Anfrage mit folgenden Mindestinhalten:
- Art des begehrten Datenschutzrechts (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung)
- Zu Identifikationszwecken eine Kopie
- Ihres gültigen Personalausweises oder
- Reisepasses mit Meldebestätigung Ihrer Gemeinde
- Kontaktdaten für Rückfragen (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer)
Da keine unmittelbar personenbezogenen Daten wie Name, Adresse oder Geburtsdatum bei uns erhoben und gespeichert werden, benötigen wir zum Auffinden Ihres Datensatzes zusätzliche Informationen von Ihnen. Je genauer Sie den Notfalleinsatz oder den daran anschließenden Klinikaufenthalt beschreiben können, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, diesen finden zu können. Folgende Informationen sollten mitgeteilt werden:
- Notruf
- Notfallzeitpunkt (Tag und Uhrzeit des Notrufs)
- Einsatzort (Wohin wurde der Rettungsdienst gerufen?)
- Rettungsdienst
- Einsatzmittel (Welche Fahrzeuge waren da, nur ein Rettungswagen oder auch ein Notarzt? Von welcher Organisation war das Fahrzeug, z. B. Bayerisches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe etc.?)
- Transport (Wurden Sie mitgenommen?)
- Krankenhaus
- Bezeichnung und Ort (In welches Krankenhaus wurden Sie eingeliefert?)
- Aufnahmezeitpunkt (Wann wurden Sie dort aufgenommen?)
Beispiel: Am 15.09.2023 gegen 9:40 Uhr rief meine Frau für mich den Rettungsdienst in die Hauptstraße 1 in 12345 Musterstadt. Ein paar Minuten später kam ein Rettungswagen des Bayerischen Roten Kreuzes zu unserem Haus. Ob ein Notarzt dabei war, wissen wir nicht mehr. Ich wurde anschließend durch den Rettungsdienst in die Auenklinik Musterstadt gebracht.
Kontakt
Sie können Ihre Anfrage per E-Mail an nfr@stmi.bayern.de, per sicherem Kontaktformular oder postalisch an
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Geschäftsstelle des Notfallregisters, Sachgebiet D3
80524 München
senden. Bitte beachten Sie, dass der Versand einer E-Mail nicht den datenschutzrechtlichen Mindeststandards an sicherer Kommunikation genügt und wir daher davon abraten. Unsere Antwort erhalten Sie in jedem Fall auf dem Postweg an Ihre Meldeadresse.