Herrmann kritisiert geplantes Konzept der geschäftsführenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser für Heimatreisen syrischer Flüchtlinge

München, 23.04.2025

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kritisiert geplantes Konzept der geschäftsführenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser für Heimatreisen syrischer Flüchtlinge: Akzeptanz der Bevölkerung wird untergraben - Europäische Lösung erforderlich

+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat in einem Schreiben an die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser deren Konzept zur Ermöglichung von Heimatreisen für syrische Flüchtlinge kritisiert: „Die aktuelle Situation gebietet einen differenzierten Umgang mit nach Deutschland geflohenen Syrerinnen und Syrern. Das habe ich von Anfang an in der Diskussion deutlich gemacht. Nunmehr letztlich auch Urlaubsreisen unter dem Deckmantel der Erkundungsreisen zu ermöglichen, ohne etwaige Folgen vor allem für die generelle Akzeptanz des Asylrechts in unserer Gesellschaft ausreichend zu berücksichtigen, wird der Situation aber nicht gerecht." Das vom BMI geplante Verfahren erwecke Erwartungen, die nicht erfüllt werden könnten. Denn über den Widerruf der Schutzberechtigung entscheide alleine das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, unabhängig von der subjektiv wahrgenommenen Situation vor Ort. Herrmann spricht sich für eine innerhalb Europas abgestimmte Lösung und "gegen nationale Alleingänge" aus. +++

Das Bundesinnenministerium hat unter der geschäftsführenden Bundesinnenministerin Faeser den Ländern zuletzt ein Konzept präsentiert, um Heimatreisen von syrischen Schutzberechtigten künftig zu ermöglichen. Konkret sehe das noch nicht umgesetzte Konzept laut Herrmann vor, sogenannte Erkundungsreisen von syrischen Staatsangehörigen einmal für die Dauer von bis zu vier Wochen oder zweimal für die Dauer von bis zu zwei Wochen ohne Auswirkungen auf den asylrechtlichen Schutzstatus zu ermöglichen. Diese Heimatreise diene ausschließlich dem Zweck, eine Rückkehrmöglichkeit zu überprüfen.

Selbstverständlich sei laut Herrmann der Wunsch, solche Heimatreisen durchzuführen, „menschlich zutiefst nachvollziehbar“. Die nun geplante Möglichkeit für Erkundungsreisen sei jedoch mit den bundesrechtlichen Regelungen nicht vereinbar. Hiernach sind Heimatreisen grundsätzlich nur möglich, wenn diese sittlich zwingend geboten sind, ansonsten entfalle der Schutzstatus. Der bayerische Innenminister sieht es daher kritisch, „aus gutem Grund geschaffenes geltendes Recht durch eine mittels behördlicher Anweisung vorgegebene Ermessensausübung rein ergebnisorientiert zu überlagern.“

Weiterhin warnt Herrmann auch vor einem unkontrollierbaren Reiseverkehr zwischen Syrien und Deutschland. Darüber hinaus sei auch die Frage nach der Gewährung von Sozialleistungen während solcher Reisen nicht geklärt. Hier könne schnell der Eindruck entstehen, dass der Staat solche Reisen auch noch zahle.

Herrmann bittet daher die geschäftsführende Bundesinnenministerin, das Vorgehen nochmals grundsätzlich zu überdenken. „Ein äußerer Zeitdruck, vor der Regierungsneubildung eine dauerhafte Entscheidung zu treffen, ist für mich nicht erkennbar“, so der Minister.