Herrmann: Ministerrat gibt grünes Licht für Anhebung der Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst

München, 01.04.2025

Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes: Ministerrat gibt grünes Licht für Anhebung der Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst - Innenminister Joachim Herrmann: Wichtiger Schritt um Rahmenbedingungen weiter zu optimieren - Weitere Behandlung im Landtag

+++ Der Ministerrat hat heute nach Abschluss der Verbandsanhörung im zweiten Durchgang grünes Licht für die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes gegeben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann betont: "Wir wollen die Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter anheben, also von derzeit 65 auf 67 Jahre. Damit sichern wir auch für die Zukunft das große Helferpotential im Freistaat Bayern." Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Behandlung und Entscheidung dem Landtag zugeleitet. +++

Aus der umfassenden Beteiligung der Verbände haben sich einige Änderungen am Gesetzentwurf ergeben. So wurde die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, die aktive Dienstzeit im Einzelfall um bis zu drei Jahre über die eigentliche Altersgrenze hinaus verlängern zu können, verworfen. Die bereits bestehende vierjährige Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten verbleibt hingegen im Gesetz. Damit wird die große Verantwortung, die mit diesem wichtigen Amt einhergeht, berücksichtigt.

Neu in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde, dass die Landkreise Ausbildern Entschädigungen zahlen können. „Eine gute Ausbildung vor Ort ist die Basis für eine effektive Hilfeleistung im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst. Gerade kleine Gemeinden sind darauf angewiesen, dass ihre Möglichkeiten der Ausbildung am Standort durch Angebote auf Kreisebene ergänzt werden. Um das wichtige Engagement der Ausbilder auf Kreisebene zu stärken, nehmen wir die Möglichkeit einer Entschädigung ausdrücklich in das Gesetz auf“, so Herrmann.

Weitere Änderungen umfassen beispielsweise, dass Gemeinden bei Fehlalarmierungen durch sogenannte eCall-Notrufsysteme – nicht nur die in Fahrzeugen installierten – Ersatz für entstehende Kosten verlangen können. Dies umfasst nun auch falsch abgesetzte Notrufe etwa durch Smartphones oder Smartwatches. Darüber hinaus berücksichtigt der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung auch einen möglichen Kostenersatz für Gemeinden bei Falschalarmierungen durch Hausnotrufe. "Oftmals setzen die Dienstleister von Hausnotrufen generell Notrufe bei der Integrierten Leitstelle ab ohne vorher zu überprüfen, ob tatsächlich eine Gefahr vorliegt. Das führt mittlerweile zu einer starken zusätzlichen Belastung unserer Feuerwehrkräfte. Mit dieser Änderung möchten wir die Dienstleister hier stärker in die Pflicht nehmen", erklärte Herrmann.

"Mit dem neuen Gesetzentwurf entwickeln wir das bestehende Bayerische Feuerwehrgesetz zeitgemäß und praxistauglich fort. Wir machen unsere Feuerwehren fit für die Zukunft und tragen damit ihrer wichtigen und überwiegend ehrenamtlichen Arbeit Rechnung", resümierte Herrmann. Von den derzeit rund 328.000 aktiven Feuerwehrfrauen und -männern sind rund 320.000 Mitglieder ehrenamtlich tätig und stehen neben ihren beruflichen und privaten Verpflichtungen im Ernstfall rund um die Uhr zur Verfügung.