Herrmann: Scheitern des Sportfördergesetzes ein Armutszeugnis für die Bundesregierung

München, 18.12.2024

Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: Scheitern des Sportfördergesetzes ein Armutszeugnis für die Bundesregierung

+++ Bayerns Sportminister Joachim Herrmann hat auch als Vorsitzender der Sportministerkonferenz das Scheitern des Sportfördergesetzes als „sehr enttäuschend“ und als Armutszeugnis der gescheiterten Bundesregierung bezeichnet. Die Ablehnung des Gesetzentwurfes durch CDU und CSU sei richtig und entspreche sowohl der Haltung der Sportministerkonferenz wie auch des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).  „In der vorliegenden Form wäre von dem Gesetz nicht weniger, sondern mehr Bürokratie zu erwarten gewesen“, sagte Herrmann. Er bedauere das Scheitern, zumal man auf der letzten Sportministerkonferenz noch guter Dinge gewesen sei, die Forderungen der Länder zeitnah klären zu können: „Leider hat sich die Bundesregierung bei ganz entscheidenden, grundsätzlichen Punkten nicht bewegt.“ +++

Als einen wesentlichen Bestandteil des Gesetzes habe er dabei die Unabhängigkeit der Spitzensportagentur als zentrale Steuerungsinstanz für die Mittelvergabe gesehen: Das ist das Herzstück der Reform, im Entwurf der Bundesregierung ist aber von Unabhängigkeit nichts zu spüren. Denn die Sportagentur stünde unter straffer Kontrolle des Bundesinnenministeriums.“ So verzichte die Bundesregierung nicht nur auf die Schaffung eines starken Vorstandes, sondern beanspruche für sich auch in quasi allen maßgeblichen Punkten die Entscheidungshoheit. Eine sinnvolle Balance aus fachlicher Steuerung des Spitzensports und Aufsicht stünde somit weiter aus.

„Die Agentur bräuchte vor allem auch hochprofessionelle Experten, die ihre Fachkompetenz in das Gremium einbringen, um den deutschen Spitzensport einerseits international wieder konkurrenzfähig aufzustellen, andererseits zielgerichtet und effektiver als bislang fördern zu können. Das ist nach wie vor nicht erkennbar.“ Auf diese und andere Weise realisiere sich in der Sportförderung die von vielen Verbänden und auch von den Ländern geäußerte Befürchtung, dass mit der Agentur zusätzliche Bürokratie aufgebaut werde, an der bereits jetzt wahrlich kein Mangel herrsche.

Ein Kernelement der Spitzensportreform ist für Herrmann, optimale Trainings- und Umfeldbedingungen für Spitzensport zu ermöglichen. Dies setze insbesondere hochqualifiziertes Leistungspersonal sowie eine Sportinfrastruktur auf höchstem Niveau voraus. „Mit Blick auf die Spitzensportstätten hätte sich mit dem bisherigen Gesetzentwurf nichts verbessert, sodass hier auch in Zukunft im Wesentlichen die Länder und Kommunen die Finanzierungslasten tragen sollten.“ Die Sportministerkonferenz habe festgestellt, dass der Bund mit jährlichen Investitionszuschüssen von 18 Millionen Euro seiner Verantwortung im Bereich der Investitionen in die Spitzensportinfrastruktur nicht annähernd nachkommt. Herrmann: „Wir brauchen sowohl für die Finanzierung als auch für die laufenden Kosten der Spitzensportinfrastruktur substantiell mehr vom Bund, zumal das auch in seiner Finanzierungszuständigkeit liegt.“