Herrmann: Gesetzentwurf zur Novellierung des Feuerwehrgesetzes noch in diesem Jahr

München, 17.10.2024

Neue Altersgrenze für den ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann schlägt Anhebung auf das gesetzliche Renteneintrittsalter vor - Gesetzentwurf zur Novellierung des Feuerwehrgesetzes noch in diesem Jahr

+++ Im Rahmen der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes soll es ermöglicht werden, dass sich Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden in Bayern künftig zwei Jahre länger in ihrer Feuerwehr engagieren können. Entsprechend den Stellungnahmen des Landesfeuerwehrverbands Bayern, des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags schlägt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann eine Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre vor. "Die Verbände sprechen sich für eine Höchstaltersgrenze analog dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus", erklärte Herrmann. "Eine völlige Aufhebung der Höchstaltersgrenze dagegen erscheint nicht sinnvoll." Herrmann kündigte an, den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes noch in diesem Jahr vorzulegen. Neben der Anhebung des Höchstalters soll es unter anderem auch um Anpassungen bei den Regelungen zum Kostenersatz gehen. +++

Wie der Innenminister erläuterte, ist die Höchstaltersgrenze eine klare und eindeutige Regelung für alle Feuerwehrdienstleistenden. Im Vergleich zu einer völligen Aufhebung sei weniger Bürokratie und ein einfacherer Vollzug zu erwarten. Denn bei einer vollständigen Aufhebung müssten Überlegungen zu Eignungsuntersuchungen angestellt werden. Zusätzlich trage die Anhebung auch dem demografischen Wandel Rechnung und ermögliche es älteren Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, weiterhin ihre Erkenntnisse und Erfahrungen einzubringen.