Kirchner: Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes ermöglicht Zusammenlegung von Zweckverbänden

München, 27.10.2022

Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner: Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes ermöglicht Zusammenlegung von Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung - Rettungsdienst schlagkräftiger, effizienter und wirtschaftlich tragfähiger

+++ Der Bayerische Landtag hat heute in Erster Lesung über eine Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes beraten, um eine Grundlage für die Zusammenlegung von 'Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung' (ZRF) zu schaffen. Der Gesetzentwurf wurde an den Kommunal- und Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Anlass ist die von den ZRF Amberg und Nordoberpfalz gewünschte Zusammenlegung der beiden Rettungsdienstbereiche. "Wir haben heute einen weiteren wichtigen Schritt getan, um die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen", sagte Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner. "Durch die Zusammenlegung der beiden Rettungsdienstbereiche werden Synergieeffekte genutzt und so ein stabiler, schlagkräftiger und wirtschaftlich tragfähiger Rettungsdienst sichergestellt", so Kirchner. +++

Wie der Staatssekretär weiter erläuterte, kann das Innenministerium als oberste Rettungsdienstbehörde mit der neuen Ermächtigungsgrundlage künftig den Übergang aller Aufgaben sowie aller Rechte und Pflichte bei der Neufestsetzung von Rettungsdienstbereichen regeln.  

Der geplante gemeinsame Zweckverband soll auch Träger einer gemeinsamen Integrierten Leitstelle sein. Grundlage für die Überlegungen zu einer Zusammenlegung ist eine von den ZRF Amberg und Nordoberpfalz in Auftrag gegebene Analyse des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement der Universität München. Kirchner: "Die Gutachter sehen durch eine Zusammenlegung der beiden Zweckverbände ein jährliches Einsparpotential von rund einer Million Euro. Gleichzeitig können wir die hohen Standards der rettungsdienstlichen Versorgung beibehalten.“