Kurzfristige Einladung - Herrmann und Eisenreich informieren über bayernweite Durchsuchungsaktion gegen Kinderpornografie

München, 25.01.2022

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich informieren über bayernweite Durchsuchungsaktion gegen Kinderpornografie - Kurzfristige Einladung zur Pressekonferenz

Der Schutz von Kindern vor Missbrauch und sexueller Gewalt hat im Freistaat höchste Priorität. Bayern hat deshalb seine Strafverfolgungsbehörden optimiert und den Verfolgungsdruck auf Betreiber und Nutzer von Darknet-Plattformen und einschlägigen Tauschplattformen weiter erhöht. In einer gemeinsamen Ermittlungsaktion kam es heute zu Durchsuchungen in allen sieben bayerischen Regierungsbezirken wegen des Verdachts der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich werden am

Mittwoch, den 26. Januar 2022, um 12:30 Uhr

im Justizpalast München, 1. Stock, Saal 134,

Prielmayerstr. 7, 80335 München,

gemeinsam mit dem bayerischen Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) und dem Bayerischen Landeskriminalamt Hintergründe und erste Ergebnisse vorstellen.

Medienvertreter sind herzlich eingeladen. Es wird vor Ort Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu Interviews bestehen. Die Platzzahl ist begrenzt. Auf die Einhaltung der gebotenen Schutz- und Hygieneregeln wird geachtet. Das Tragen einer FFP2-Maske ist für den Zutritt zur Pressekonferenz zwingend erforderlich.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de).

Hinweis:

Die Teilnahme kann aufgrund der gebotenen Schutz- und Hygieneregeln nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.

•   Der Zugang ist nur geimpften oder genesenen Personen erlaubt (2G).

•   Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis) oder einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

Die Pressekonferenz wird auch als Live-Stream übertragen. Der Link ist abrufbar unter https://youtu.be/xxPB-Gr1644.