Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Novelle des Polizeiaufgabengesetzes: Keine neue Befugnis

München, 25.06.2021

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann widerspricht SZ-Darstellung zur Novelle des Polizeiaufgabengesetzes: Änderung war Wunsch des Datenschutzbeauftragten - Keine neue Befugnis - Betrifft nur bestimmte Personen- und Berufsgruppen - Nur mit deren Zustimmung

+++ "Aus der Luft gegriffen und völlig an der Faktenlage vorbei" – so hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann den heutigen Artikel 'Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes' in der Onlineausgabe der Süddeutschen Zeitung zu einer Änderung im Entwurf des neuen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) bezeichnet. "Dabei geht es um Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Mitarbeitern insbesondere bei Großveranstaltungen, nicht bei Besuchern!" Schon bisher hat die Polizei laut Herrmann auf Wunsch eines Veranstalters wie beispielsweise eines Fußballvereins oder eines Konzertveranstalters und mit Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt. Rechtsgrundlage war bislang die polizeiliche Generalklausel. Die Polizei tritt bei dem Verfahren quasi als 'Dienstleister' für Veranstalter und die zu überprüfenden Personen und Gewerbetreibenden auf. "Mit der Änderung kommen wir der ausdrücklichen Bitte des Landesbeauftragten für den Datenschutz nach, die Zuverlässigkeitsüberprüfungen in einem gesonderten neuen Artikel im Gesetz detailliert zu regeln", erklärte Herrmann. "Der Datenschutzbeauftragte war - anders als in der SZ dargestellt - im Vorfeld eingebunden." +++

Laut Herrmann kann hier überhaupt nicht von einer neuen Befugnis oder gar einer Verschärfung die Rede sein. "Das Gegenteil ist der Fall: Wir haben die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen auf Wunsch des Datenschutzbeauftragten jetzt ausdrücklich und noch klarer geregelt!"

Mit Blick auf den SZ-Artikel stellte der Innenminister auch richtig, dass die geplante neue Norm nur auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen anwendbar ist, die im Umfeld einer gefährdeten Veranstaltung tätig sind, beispielsweise in Sicherheitsbereichen. Besucher oder Zuschauer sind davon nicht betroffen. Der Umfang der Überprüfungen ist auf das absolut erforderliche Maß beschränkt. Als Beispiel für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach der aktuellen Regelungslage nannte Herrmann die aktuell stattfindende Fußball-Europameisterschaft 2020. "Es gibt überhaupt gar keinen Zweifel, dass die auf Wunsch des Veranstalters und mit Einwilligung der Betroffenen durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen der Polizei unbedingt erforderlich sind, um die Sicherheit im Fußballstadion zu gewährleisten", betonte Herrmann. "Niemand hätte Verständnis, wenn sich beispielsweise Terroristen unerkannt unter die Belegschaft mischen würden, um dann unkontrolliert das Leben anderer zu gefährden."

Weitere Erläuterungen und Details zur PAG-Novelle sind unter https://www.polizeiaufgabengesetz.bayern.de/faq abrufbar.