Herrmann: Mopedführerschein mit 15 - nach Einzelfallprüfung auch im Freistaat möglich
München, 01.11.2020Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Mopedführerschein mit 15 - nach Einzelfallprüfung auch im Freistaat möglich - Nur bei individuellem Bedarf und entsprechender Verkehrsreife
+++ Der Mopedführerschein, Klasse AM, kann in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort nach einer Einzelfallprüfung bereits mit 15 Jahren – und nicht wie bisher erst mit 16 Jahren – gemacht werden. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute bekanntgegeben. "Ermöglicht wird dies durch eine Ausnahmegenehmigung, soweit im Einzelfall ein individueller Bedarf gegeben ist. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn keine oder nur unzureichend öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Auch muss der Jugendliche die entsprechende Verkehrsreife besitzen." Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde, also das Landratsamt oder in kreisfreien Städten das jeweilige Ordnungsamt. +++
Den Behörden stehen zur Einzelfallprüfung als Orientierung Anwendungshinweise zur Verfügung. Dieser Entscheidungsrahmen lässt insbesondere Raum für die Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. "Mit dieser Regelung können wir die notwendige Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum gezielt fördern", erklärte Herrmann. "Andererseits müssen wir die Verkehrssicherheit ausreichend im Blick haben. Die Sorgeberechtigten müssen den Jugendlichen schriftlich als verkehrsreif einschätzen."
Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM beträgt bundesweit 16 Jahre. Die Klasse AM erlaubt das Führen von leichten Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter oder einem Elektromotor mit nicht mehr als vier Kilowatt. Der Bund hatte das Mindestalter in einem Modellversuch bis 30. April 2020 in einigen Ländern auf 15 Jahre abgesenkt. Im Ergebnis hat der Bund die Länder ermächtigt, abhängig von den örtlichen Verhältnissen selbst zu entscheiden, ob das Mindestalter herabgesetzt werden soll. Einige Länder haben hiervon Gebrauch gemacht, andere Länder haben aus Verkehrssicherheitsgründen davon Abstand genommen.