Herrmann ernennt Dr. Peitek zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts München
München, 28.08.2020Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ernennt Dr. Wolfgang Peitek zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts München: Ausgezeichnete Besetzung
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat Dr. Wolfgang Peitek zum neuen Präsidenten des Verwaltungsgerichts München ernannt. Der bisherige Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof rückt damit an die Spitze des drittgrößten Verwaltungsgerichts in Deutschland mit 32 Kammern und rund 100 Richterinnen und Richtern. Peitek tritt die Nachfolge von Andrea Breit an, die seit Februar diesen Jahres Präsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist. Herrmann bescheinigte Peitek hervorragende Leistungen über dessen facettenreiche Laufbahn hinweg sowie einen äußerst breiten Erfahrungsschatz. "Dr. Wolfgang Peitek ist eine ausgezeichnete Besetzung als Präsident des Verwaltungsgerichts München. Er hat vielfältige berufliche Stationen in der Verwaltung absolviert, einschließlich der Ministeriumsebene", so der Minister bei der heutigen Urkundenaushändigung in München. +++
Der enorme Anstieg der gerichtlichen Asylverfahren aufgrund der Flüchtlingskrise hat in der Folge auch zu einem großen Personalzuwachs am Verwaltungsgericht München geführt. "Unsere kräftige Personalaufstockung, die in den letzten Jahren zu einem Zuwachs von sieben neuen Kammern und 27 neuen Richterstellen allein am Verwaltungsgericht München geführt hat, war absolut richtig. Ich bin mir sicher, dass das Verwaltungsgericht München mit Dr. Peitek an der Spitze die großen Herausforderungen auch künftig mit Bravour meistern wird."
Insgesamt hat der Freistaat Bayern die Verwaltungsgerichtsbarkeit um rund 140 neue Planstellen für Richterinnen und Richter sowie das entsprechende nichtrichterliche Personal verstärkt. Mit diesen Stellen wurden insgesamt 27 Kammern an den bayerischen Verwaltungsgerichten und zwei neue Senate am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geschaffen.
Den Lebenslauf von Dr. Wolfgang Peitek finden Sie im Anhang.
Anhang