Volksbegehren '#6 Jahre Mietenstopp' nicht zulässig - Herrmann: Bayern hat für die begehrten Regelungen keine Gesetzgebungskompetenz

München, 16.07.2020

Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtsauffassung des Innenministeriums: Volksbegehren '#6 Jahre Mietenstopp' nicht zulässig - Innenminister Joachim Herrmann: Bayern hat für die begehrten Regelungen keine Gesetzgebungskompetenz

+++ Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Zulassung des beantragten Volksbegehrens '#6 Jahre Mietenstopp' abgelehnt. Er teilt damit die Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung nicht gegeben sind. Innenminister Joachim Herrmann: "Dem Landesgesetzgeber fehlt für ein solches Gesetzgebungsvorhaben die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, die insoweit beim Bund liegt." +++