Bayerns Innen- und Sportminister Herrmann berichtet im Haushaltsausschuss über Verdopplung der Vereinspauschale

München, 16.06.2020

Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann berichtet im Haushaltsausschuss über Verdopplung der Vereinspauschale: 58 Cent pro Mitgliedereinheit - Insgesamt mehr als 40 Millionen Euro - Möglichst schnelle Auszahlung

+++ Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann hat heute im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags über den Einsatz der Finanzmittel aus dem 'Sonderfonds Corona-Pandemie' berichtet. Besonders griff Herrmann die Unterstützung der bayerischen Sport- und Schützenvereine heraus. "Als Sportminister ist es mir sehr wichtig, in dieser schwierigen Zeit unseren Vereinen schnell und unbürokratisch unter die Arme zu greifen", erklärte Herrmann. "Mithilfe des Sonderfonds Corona-Pandemie und weiteren Haushaltsumschichtungen verdoppeln wir die Vereinspauschale im Jahr 2020 von 29 auf 58 Cent pro Mitgliedereinheit. Dafür haben wir die Finanzmittel um gut 20 Millionen Euro auf insgesamt mehr als 40 Millionen aufgestockt." Herrmann kündigte an, dass noch im Juni die Mittel den Regierungen zugewiesen werden. "Im Anschluss können die Kreisverwaltungsbehörden das Geld an die Sport- und Schützenvereine auszahlen", so der Sportminister. "Ziel ist, unsere Sport- und Schützenvereine möglichst schnell und tatkräftig in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen." +++

Die Vereinspauschale wird jährlich unter Beachtung der Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern ausgezahlt. Die Höhe der den jeweiligen Vereinen zustehenden Vereinspauschale wird mithilfe sogenannter Mitgliedereinheiten ermittelt, wobei Mitgliedschaften von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Einsatz von Übungsleiterlizenzen besonders stark gewichtet werden. Im Jahr 2019 wurde eine Mitgliedereinheit mit 29 Cent bewertet.

Herrmann zeigte sich zugleich erfreut, dass die Staatsregierung heute seinem Vorschlag gefolgt ist und weitere Teile des Sportlebens freigegeben hat. So können ab Montag, den 22. Juni 2020, Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschimmbäder wieder geöffnet werden. Außerdem werden ab diesem Zeitpunkt die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von 20 Personen aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen wie Raumgröße und Belüftung. Zusätzlich sind alle Sanitär- und Umkleidebereiche wieder freigegeben. Weiterhin kann die Wiederaufnahme des Sport-Lehrgangsbetriebs erfolgen.