Herrmann begrüßt Klarstellung der Regierungsfraktionen zu den Straßenerschließungsbeiträgen

München, 27.02.2019

Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Klarstellung der Regierungsfraktionen zu den Straßenerschließungsbeiträgen: Großer Handlungsspielraum für die Kommunen

+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die heute von den beiden Regierungsfraktionen der CSU und der Freien Wähler angekündigte Änderung des Kommunalabgabengesetzes begrüßt: "CSU und Freie Wähler sichern für die Kommunen bei der Abrechnung von Erschließungskosten für so genannte Altanlagen einen großen Gestaltungspielraum." +++

Nach dem Wunsch der Staatsregierung und auch der CSU-Landtagsfraktion sollen die Kommunen in ihrer Entscheidung frei sein, ob sie die Altanlagen vor dem Stichtag am 31. März 2021 noch fertigstellen und abrechnen oder nicht. Ab 1. April 2021 können die Gemeinden die Kosten nicht mehr auf die Anlieger umlegen, wenn es sich um eine sog. „Altanlage“ handelt, d.h. der Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Straße mindestens 25 Jahre zurückliegt.

Die vorgesehene Änderung des Kommunalabgabengesetzes ermöglicht den Gemeinden, für diese Altanlagen Beiträge, die im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 entstehen, nach eigenem Ermessen teilweise oder vollständig zu erlassen. Die Regelung knüpft damit an die bisherige Regelung an, die bereits für ab dem 1.April 2012 entstandene Beiträge für Altanlagen einen Erlass von bis zu einem Drittel vorsieht.  

Herrmann: "Mit der gesetzlichen Klärung wird deutlich, dass die Gemeinden bei der Abrechnung von Altanlagen, die sie jetzt noch technisch fertigstellen,  mehrere Handlungsmöglichkeiten haben. Sie können bis 1. April 2021 noch technische Straßenbaumaßnahmen durchführen und die Erschließung bis zu hundert Prozent abrechnen oder auch ganz erlassen."