Innenminister Herrmann begrüßt Entscheidung des Bundestags zum Migrationspaket
München, 07.06.2019Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bundestags zum Migrationspaket: Wichtiger Kompromiss, der Bayern in vielen Bereichen helfen wird - Noch konsequentere Rückführung gerade von Straftätern - Klare Trennung zwischen Fachkräftezuwanderung und Asyl
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das heute im Bundestag beschlossene Gesetzespakt zu Asyl und Migration ausdrücklich begrüßt: „Der Regierungskoalition ist heute ein wichtiger Kompromiss gelungen, der uns auch in Bayern in vielen Bereichen helfen wird.“ Herrmann lobte insbesondere, dass künftig noch deutlicher unterschieden wird zwischen Ausreisepflichtigen, die unverschuldet an der Ausreise gehindert sind und solchen, die ihren Verbleib in Deutschland selbst verschulden. „Ausreisepflichtige, die keine Reisedokumente vorlegen oder nicht in zumutbarer Weise bei deren Beschaffung mitwirken, können nicht erwarten, hierfür mit einem sicheren Status belohnt zu werden“, betonte Herrmann. Zudem werde die Möglichkeit, Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam anzuordnen, praktikabler ausgestaltet. „Das wird es den bayerischen Ausländerbehörden erleichtern, die Ausreisepflicht noch konsequenter durchzusetzen“, kündigte Herrmann an. Auch mit Blick auf Gefährder und Intensivstraftäter sieht der Innenminister klare Fortschritte: „Personen, die ein Sicherheitsproblem in unserem Land darstellen, können wir künftig in mehr Fällen das Aufenthaltsrecht entziehen und sie mit einer lebenslangen Wiedereinreisesperre belegen. Das ist ein deutliches Signal, dass sich der Rechtstaat nicht auf der Nase herum tanzen lässt.“ +++
Als Teil des Gesamtpakets sieht Herrmann die Regelungen zur Zuwanderung von Fachkräften durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Mit diesem werden die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung zur Erwerbsmigration künftig ausgeweitet. „Dabei ist es gelungen, klar zwischen Fachkräftezuwanderung und Asyl zu trennen. Das war uns gerade in Bayern ein besonderes Anliegen“, betonte Herrmann. Mit dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz werden nach Herrmanns Worten dagegen Fehlanreize zur illegalen Einreise sowie zum unerlaubten Verbleib im Bundesgebiet beseitigt. Insgesamt sieht Herrmann das deutsche Asylsystem gestärkt: „Nur wenn abgelehnte Asylbewerber ohne Bleiberecht konsequent zurückgeführt werden, kann die Akzeptanz unseres Asylsystems in der Gesellschaft dauerhaft erhalten werden.“