Bestandschutz bei der Flüchtlings- und Integrationsberatung

München, 15.08.2018

Keine Kürzung der Flüchtlings- und Integrationsberatung - Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann sichert Bestandschutz auch für 2019 zu: Förderung der Beraterstellen im bisherigen Umfang - Keine Stellenkürzungen notwendig - Stellenzuwachs von 2017 auf 2018

+++ "Es wird auch 2019 keine Kürzung der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Bayern geben", hat heute Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann vor dem Hintergrund falscher Medienberichterstattung klargestellt. Laut dem Minister kann die Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung im kommenden Jahr vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts 2019 durch den Bayerischen Landtag auf gleichem Niveau wie 2018 fortgeführt werden. "Dadurch haben die Träger der Beratungsstellen Planungssicherheit", betonte Herrmann. +++

Wie der Integrationsminister erklärte, wurden zum 1. Januar 2018 die frühere Asylsozialberatung und die landesgeförderte Migrationsberatung zur Flüchtlings- und Integrationsberatung zusammengelegt. Soweit die neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie im Vergleich zu den bisherigen Fördersystemen einen Stellenzuwachs ermöglicht, kann dieser nach Herrmanns Worten bereits 2018 genutzt werden. Eine etwaige Abbauverpflichtung ist für 2018 ausgesetzt. In 2019 werden diese Stellen ungekürzt weiter gefördert.

Bayernweit gibt es derzeit rund 700 Beraterstellen in der Flüchtlings- und Integrationsberatung. Zum Stichtag 30. November 2017 gab es in der Asylsozialberatung rund 525 Stellen und in der landesgeförderten Migrationsberatung rund 100 Stellen, zusammen also rund 625 Stellen.  Im Haushalt 2018 sind für die Beraterstellen insgesamt rund 27,9 Millionen Euro vorgesehen. Die Flüchtlings- und Integrationsberatung ist ein professionelles Beratungsangebot und für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und auch für dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund, bei denen auf die jeweilige Bedarfslage zielgruppenspezifisch eingegangen werden soll. Träger der Beratung können sowohl die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene als auch die Landkreise und kreisfreien Städte sein.