Erste Sammelabschiebung abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan nach Aufhebung der Beschränkung auf Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer

München, 04.07.2018

Erste Sammelabschiebung abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan nach Aufhebung der Beschränkung auf Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer - 51 abgelehnte Asylbewerber aus Bayern an Bord - Insgesamt 69 Personen nach Kabul zurückgeführt - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Wir werden Ausreisepflicht weiterhin konsequent durchsetzen - Pauschale Abschiebestopps schlicht unverantwortlich

+++ Gestern um 23:27 Uhr ist vom Flughafen München aus ein Flugzeug mit 69 abgelehnten afghanischen Asylbewerbern an Bord nach Kabul gestartet. Mit 51 abgelehnten Asylbewerbern aus Bayern stellte der Freistaat den Löwenanteil dieser Sammelabschiebung. Es handelte sich dabei ausschließlich um Männer. Unter den abgeschobenen Personen aus Bayern befanden sich insgesamt fünf Straftäter. Neben Bayern beteiligten sich auch die Länder Hamburg, Baden-Würrtemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Hessen und Schleswig-Holstein an der Abschiebung. Die Afghanen mussten Deutschland verlassen, nachdem ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechtskräftig kein Asylrecht zuerkannt hatte. Herrmann: "21 der abgelehnten Asylbewerber sind direkt aus der Abschiebungshaft zum Flughafen gebracht worden. Die übrigen ausreisepflichtigen Afghanen aus Bayern wurden alle zuvor von der Bayerischen Polizei so frühzeitig aufgegriffen, dass sie sich einer Abschiebung nicht mehr entziehen konnten. +++

Herrmann betonte, dass Bayern die erweiterten Abschiebungsmöglichkeiten weiter konsequent nutzen werde, denn ein starker Rechtsstaat müsse die Ausreisepflicht verlässlich durchsetzen. "Wenn Behörden und Gerichte in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu dem Ergebnis kommen, dass jemand kein Bleiberecht in Deutschland hat, dann muss seine Ausreise folgen. Nur so, mit einem starken Rechtsstaat, der die Pflicht zur Ausreise unbeirrt umsetzt, erhalten wir die notwendige Akzeptanz für unser Asylsystem und für jene, die hier ein Bleiberecht haben und gut integriert werden sollen."

Herrmann machte nochmals deutlich, dass Abschiebungen nach Afghanistan nach der jüngsten Einschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministeriums generell wieder uneingeschränkt stattfinden können und damit die Beschränkung auf Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer entfällt. „Auch die Bundeskanzlerin hat klar bestätigt, dass Abschiebungen nach Afghanistan wieder ohne Einschränkung möglich sind.“

Herrmann bekräftigte abschließend, dass abgelehnte Asylbewerber die Pflicht zur Ausreise haben und nicht damit rechnen könnten, diese einfach auszusitzen. "Wer ausreisepflichtig ist und nicht freiwillig ausreist, muss jederzeit mit seiner Abschiebung ins Heimatland rechnen. Wer sich dem bewusst entzieht, macht sich strafbar."