Umgang mit verurteilten, abgelehnten Asylbewerbern in Bayern
München, 09.06.2017Vier verurteilte, abgelehnte Asylbewerber in Bayern aktuell mit elektronischer Fußfessel überwacht - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, Sozialministerin Emilia Müller und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: "Schutz der Bevölkerung oberste Priorität" - Abschiebung bislang leider unmöglich - Ende des Abschiebungsstopps in den Irak erforderlich
+++ Mit Blick auf aktuell vier abgelehnte Asylbewerber in Bayern, die als verurteilte Straftäter nach vollständiger Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe wegen ihrer Gefährlichkeit im Rahmen der Führungsaufsicht mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden, haben Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, Sozialministerin Emilia Müller und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback heute noch einmal betont: "Der Schutz der Bevölkerung und der Bewohner von Asylunterkünften hat absolute Priorität. Unsere Behörden unternehmen alles, um die verurteilten Straftäter bestmöglich zu überwachen." Wie Herrmann deutlich machte, steht die schnelle Abschiebung der Betreffenden an erster Stelle: "Trotz intensiver Bemühungen durch die Ausländerbehörden ist das in den vier Fällen bislang leider nicht möglich." +++
Laut Herrmann liegen für die vier verurteilten Straftäter bestandskräftige Ausweisungsbescheide vor. Trotzdem konnten diese bislang nicht abgeschoben werden. Denn bei drei der vier verurteilten Gewalttäter handelt es sich um irakische Männer. Aufgrund von zwei Beschlüssen der Innenminister aus Bund und Ländern in den Jahren 2006 und 2007 sind Abschiebungen in weite Teile des Iraks derzeit gestoppt. Nach Auffassung Herrmanns hat sich die politische Situation im Irak aber zwischenzeitlich deutlich verändert. Herrmann will sich deswegen bei der nächste Woche anstehenden Innenministerkonferenz in Dresden dafür einsetzen, künftig wieder in alle Landesteile des Iraks zumindest Straftäter und Gefährder abzuschieben. Diesbezüglich hat Herrmann auch den Bundesinnenminister um Unterstützung gebeten.
Bei dem vierten Straftäter handelt es sich um einen Mann aus Westafrika. Seine Abschiebung gelang bislang nicht, weil die notwenigen Reisedokumente trotz intensiver Bemühungen der deutschen Behörden nicht beschafft werden konnten. Grund hierfür: die mangelnde Kooperation der Behörden im Heimatland des Straftäters und seine hartnäckig verweigerte Mitwirkung bei der Passbeschaffung. Auch hinsichtlich der notwendigen Reisedokumente für den Westafrikaner hat Herrmann sich mit der Bitte um Unterstützung an den Bundesinnenminister gewandt.
„Diese vier verurteilten Straftäter haben in Deutschland nichts verloren", machte Herrmann heute unmissverständlich klar. „Wenn jemand in Deutschland eine Gefahr für Leib und Leben anderer darstellt, müssen wir alle Hebel des Rechtsstaats in Bewegung setzen.“ Justizminister Bausback unterstützt Herrmann: "Bei der Güterabwägung im Rahmen von Duldungsentscheidungen der Verwaltungsbehörden hat Joachim Herrmann recht, wenn er eine stärkere Gewichtung der Sicherheitsinteressen unseres Staates fordert. Bei der Überprüfung der Ablehnung solcher Entscheidungen muss dem Schutzinteresse des Staates und dem Schutz von Leib und Leben hier lebender Menschen hohe Bedeutung zugemessen werden. Wer schwere Straftaten begeht und von dem weiter große Gefahr ausgeht, der kann nicht mit Nachsicht unseres Staates rechnen." Mit Blick auf die aktuelle Gewalttat in Arnschwang sagte die Sozialministerin: „Diese schreckliche Tragödie macht uns sehr betroffen.“ Herrmann stimmte ihr zu: „Wir unternehmen alles, um weitere Gewalttaten zu verhindern.“
Die Sozialministerin und ihre beiden Ministerkollegen wollen nun eine noch bessere Verzahnung der Sozialverwaltung, der Ausländerbehörden, der Polizei und der Justiz prüfen. Dazu müssen alle Asylbewerber in staatlicher Unterbringung, die ein Gefährdungspotential für andere darstellen, erfasst werden. Auch ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Behörden ist erforderlich: Es muss sichergestellt sein, dass alle relevanten Informationen die Unterbringungsverwaltung erreichen. Schließlich müssen erforderlichenfalls bei der konkreten Verteilung der Asylsuchenden mit Gefährdungspotential vor Ort die Polizei, die zuständigen Regierungen und die Verantwortlichen der Unterkünfte einzelfallbezogene Sicherheitskonzepte entwickeln. Dazu gehört zum Beispiel die Trennung verfeindeter Ethnien oder Glaubensgruppen. Auch die Gefahren für besonders schutzbedürftige Personengruppen wie Frauen oder Kinder müssen hierbei berücksichtigt werden.
Die Staatsregierung hat zudem bereits im Februar beschlossen, künftig bei großen Asylunterkünften mehr private Sicherheitsdienste einzusetzen, wenn die besondere Situation vor Ort dies erfordert.