Weiterhin bestmöglicher Schutz des Karfreitags

München, 12.12.2016

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Weiterhin bestmöglicher Schutz des Karfreitags - Kein gesetzgeberischer Änderungsbedarf

+++ Die Bayerische Staatsregierung wird den Karfreitag als besonders stillen Tag im Feiertagsgesetz weiterhin bestmöglich schützen. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann angekündigt. Herrmann sagte, man sei sich mit der Regierungsfraktion im Landtag einig, dass die Ausgestaltung des Karfreitags als stiller Tag weiterhin gerechtfertigt bleibt und besonderen Regelungen unterliegt. Herrmann: „Das hat das Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich bestätigt: Der Gesetzgeber kann das Ausmaß des Feiertagsschutzes gesetzlich ausgestalten. Insoweit steht es ihm frei, für bestimmte Tage einen über die bloße Arbeitsruhe hinausgehenden äußere Ruhe- und Stille-Schutz zu schaffen.“ Änderungen am bisherigen Feiertagsrecht schloss Herrmann damit aus. Der Halbsatz im Gesetz, der bisher für Karfreitag jede Ausnahme völlig ausschloss, wurde vom Bundesverfassungsgericht unmittelbar für nichtig erklärt, was entsprechend Gesetzeskraft hat. Herrmann kündigte zugleich an, jede Ausnahme künftig im Einzelfall sehr sorgfältig prüfen zu lassen. +++

Das Gericht habe ausdrücklich betont, dass Ausnahmen vom besonderen Schutz der stillen Tage und des Karfreitags nur in besonderen Einzelfällen möglich sein sollen. Herrmann: „Wir brauchen deshalb keine gesetzgeberische Änderung. Deswegen werden auch weiterhin öffentlich wahrnehmbare Spaßveranstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben untersagt bleiben. Unsere Leitlinie ist weiterhin, den Charakter der stillen Tage in Bayern auf jeden Fall beizubehalten und nicht anzutasten." Innenminister Herrmann zitiert abschließend den Münchner Kardinal Reinhard Marx: „Der Schutz von Sonn- und Feiertagen als 'heilsame Unterbrechungen' ist von zentraler Bedeutung nicht nur für die Kirche, sondern für die ganze Gesellschaft.“