Kooperationsvereinbarung für grenzüberschreitende Notrettung mit Tschechien

München, 17.02.2016

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Staatsregierung drängt stets zeitnah auf Kooperationsvereinbarung für grenzüberschreitende Notrettung mit Tschechien - Verzögerungen auf tschechischer Seite nicht beeinflussbar

+++ Bayern drängt weiterhin auf eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung zur grenzüberschreitenden Notfallrettung zwischen Tschechien und dem Freistaat. „Bisherige Verzögerungen zum Abschluss dieser Vereinbarung auf tschechischer Seite können wir aber leider nicht beeinflussen." Das sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum Dringlichkeitsantrag der SPD, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit Tschechien zu berichten. +++

Herrmann berichtete, den einzelnen Schritten im Zeitverlauf sei klar zu entnehmen, dass aus bayerischer Sicht alles unternommen wurde, die Kooperationsvereinbarung abzuschließen. So habe die bayerische Seite stets schnell reagiert, umgehend eigene Vorschläge unterbreitet oder die der tschechischen Seite bearbeitet und sich stets nach dem letzten Stand der Meinungsbildung ihn Tschechien informiert. „Ich habe das Thema selbst wiederholt sowohl mit dem Verkehrsminister als auch mit dem Innenminister Tschechiens besprochen.“ Grenzüberschreitende Einsätze in der Notfallrettung seien aber schon seit Jahren – auch bereits vor Abschluss des Rahmenabkommens – gelebte Praxis. Herrmann: "Obwohl wir das Handeln der tschechischen Seite nicht beeinflussen können, hoffen wir, die Verhandlungen zur Kooperationsvereinbarung bis Sommer 2016 abschließen zu können. Wir werden weiterhin in kurzen Zeitabständen regelmäßig nach dem Sachstand in den tschechischen Bezirken nachfragen.“

Für schwere Unglücksfälle wie das Zugunglück in Bad Aibling existiere im Übrigen eine Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem Ministerium des Innern der Tschechischen Republik zur Durchführung des Vertrags vom 19. September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen vom 27. August 2013.