Künftig voraussichtlich 61 Mandate für Oberbayern
München, 12.04.2016Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Künftig voraussichtlich 61 Mandate für Oberbayern bei der Landtagswahl - Veränderte Einwohnerzahlen erfordern Anpassung
+++ Die Anzahl der Mandate bei der kommenden Wahl zum Bayerischen Landtag im Jahr 2018 wird nach den derzeit vorliegenden Einwohnerzahlen in Oberbayern voraussichtlich von bisher 60 auf 61 steigen. Der Regierungsbezirk Unterfranken erhält demnach statt bisher 20 künftig 19 Mandate. Innenminister Joachim Herrmann hat heute den Ministerrat über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den bayerischen Wahl- und Stimmkreisen sowie über die daraus folgenden Konsequenzen informiert. +++
Für die endgültige Verteilung der 180 Mandate auf die sieben Regierungsbezirke werden entsprechend der gesetzlichen Stichtagsregelung diejenigen Einwohnerzahlen zugrunde zu legen sein, die sich aus dem nach der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung am 15. Juni 2016 verfügbaren letzten Stand ergeben. "Ich gehe aber davon aus, dass sich im Verhältnis der Einwohnerzahlen der Regierungsbezirke zueinander nichts mehr ändern wird", so Herrmann. Die rein mathematisch errechnete Verteilung der Mandate richte sich nach dem Landeswahlgesetz, dafür gebe es keinen politischen Ermessensspielraum.
Der Vorschlag Herrmanns werde vorsehen, dass München aufgrund der deutlich gestiegenen Einwohnerzahlen einen Stimmkreis (und damit ein Direktmandat) mehr erhält. Im Regierungsbezirk Unterfranken soll es hingegen ein Listenmandat weniger geben. "Das heißt, die Zahl der Stimmkreise in Unterfranken bliebe gleich, die Zahl der Abgeordnetenmandate würde aber von 20 auf 19 sinken."
In den übrigen Regierungsbezirken würden sich keine Änderungen bei der Mandatszuteilung ergeben. Auch Änderungen in der Stimmkreiseinteilung würden hier nicht für erforderlich erachtet.
Die Einzelheiten hierzu sind im Vorentwurf für einen Stimmkreisbericht dargestellt, der heute den Landtagsfraktionen sowie den Landesverbänden der im Bayerischen Landtag und im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zur Anhörung zugeleitet wurde; diese können sich bis Ende Mai 2016 hierzu äußern.
Die Staatsregierung ist gesetzlich verpflichtet, dem Landtag 36 Monate nach der Wahl des Landtages (das heißt am 15. September 2016) über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahl- und Stimmkreisen Bericht zu erstatten. Der Bericht hat - soweit erforderlich - Vorschläge zur Veränderung der auf die Wahlkreise entfallenden Abgeordnetensitze und zur Änderung der Stimmkreiseinteilung zu enthalten, soweit das durch die Veränderung der Einwohnerzahlen geboten ist.
Der Vorentwurf des Innenministeriums ist auch im Internet eingestellt. Er ist abrufbar unter www.stimmkreisreform.bayern.de.