Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung
München, 11.07.2014Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann im Bundesrat: Bürgerinnen und Bürger sollen über Abstand von Windrädern selbst entscheiden ? Länderöffnungsklausel schafft Bürgernähe - Abstandsregeln zum Schutz der Wohnbevölkerung - Mehrheit im Bundesrat hat Gesetz heute passieren lassen
+++ Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann ist im Bundesrat dafür eingetreten, dass die Länder den Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung selbst regeln können: "Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird jedem Land die Möglichkeit gegeben, eigene Festlegungen zum Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung zu treffen. Das dient dem Schutz der Wohnbevölkerung. Die Gemeinden haben weiterhin die Möglichkeit, durch Bebauungspläne Baurecht auch mit geringeren Abständen zu schaffen." +++
Herrmann hob hervor, dass damit die kommunale Planungshoheit gestärkt wird: "Die Bürger können so vor Ort in die planerischen Entscheidungen eingebunden werden. Sie können sie mit Bürgerentscheiden auch selbst in Hand nehmen – positiv wie negativ." Das von Bayern initiierte Gesetz erweitert deshalb den Spielraum der Gemeinden hinsichtlich der Festlegung von Abständen deutlich. Der Bauminister ist davon überzeugt, dass die Länderöffnungsklausel zu mehr Bürgernähe führt und darüber hinaus dem Schutz der Landschaft dient. "Die Energiewende kann nur gelingen, wenn wir unsere Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot holen und ihnen die Entscheidungen nicht "von oben herab diktiert werden".
Nachdem ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat keine Mehrheit fand, kann das Gesetz jetzt ohne Änderung in Kraft treten. Die Umsetzung in der Bayerischen Bauordnung wird der Bayerische Landtag im Herbst abschließend beraten.