Ministerrat: Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst soll angehoben werden
München, 10. Dezember 2024 (stmi). Der Ministerrat hat heute in einem ersten Durchgang auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beraten und beschlossen, die Verbändeanhörung einzuleiten. „Mit dem Gesetzesentwurf schlagen wir eine höhere Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst bis zum Renteneintrittsalter vor, also eine Anhebung von derzeit 65 auf 67 Jahre.“ Die bisherige Regelung ist laut Herrmann in der Praxis überholt.
Herrmann: Ehrenamtliches Potential der Einsatzkräfte nachhaltig sichern
„Viele Kameradinnen und Kameraden sind auch in höherem Alter gesundheitlich fit und möchten sich weiterhin aktiv bei ihren Feuerwehren einbringen. Hierdurch erweitern wir den Kreis der aktiven Feuerwehrleute und unterstützen so die Gemeinden bei ihrer Aufgabe“, betonte der Minister. „Oberstes Ziel ist es, unsere Feuerwehren fit für die Zukunft zu machen und das wichtige ehrenamtliche Potential der Einsatzkräfte nachhaltig zu sichern.“ In Bayern schultern derzeit rund 320.000 von insgesamt 328.000 aktiven Feuerwehrfrauen und –männern ehrenamtlich Brandschutz und technischen Hilfsdienst.
Verlängerung der aktiven Dienstzeit im Einzelfall möglich
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, im Einzelfall eine Verlängerung der aktiven Dienstzeit um jeweils bis zu drei Jahre zu ermöglichen. Eine Verlängerung soll dann auch mehrfach möglich sein. „Damit wollen wir den Freiwilligen Feuerwehren helfen, ihre Einsatzfähigkeit sicherzustellen“, so der Minister.
Wartezeit für Wahl zum Kommandanten soll gestrichen werden
Weiterhin ist mit dem Gesetzentwurf vorgesehen, die vierjährige Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten zu streichen. „Hiermit geben wir auch jungen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, das Vertrauen und die Zustimmung der Mannschaft zu gewinnen. Gleichzeitig wollen wir die Suche nach geeigneten Kandidaten für dieses Amt erleichtern“, so Herrmann.
Regelung zur Aufwandsentschädigung für Ausbilder
Zu den weiteren Änderungen zählt unter anderem eine Regelung zur Leistung von Aufwandsentschädigung an Ausbilder für Feuerwehrleute. Weiterhin ist eine neue Regelung geplant, die es den Gemeinden ermöglicht, künftig bei Fehlalarmierungen durch sogenannten „e-Call“ – ein automatisches Notrufsystem in Kraftfahrzeugen - Kostenersatz zu verlangen.
Weiteres Verfahren für Gesetzesvorhaben
Nach Abschluss der Verbandsanhörung befasst sich das Kabinett in einem zweiten Durchgang, um das Gesetzesvorhaben dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung und Entscheidung vorzulegen.