Bayerisches Integrationsgesetz

Bayern soll auch in Zukunft das Land des Zusammenhalts, der gelingenden Integration und damit gemeinsame Heimat bleiben. Die Staatsregierung hat deshalb ein Bayerisches Integrationsgesetz auf den Weg gebracht, das der Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer Rahmen und Ziel geben soll.

Nach Gesprächen mit dem Bayerischen Integrationsbeauftragten, den Fraktionen des Bayerischen Landtags und dem Bayerischen Integrationsrat hat der Ministerrat am 23.02.2016 den Entwurf des Integrationsgesetzes beschlossen. Im Anschluss daran wurde zahlreichen Verbänden die Gelegenheit gegeben, zu diesem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Am 10.05.2016 hat das Kabinett den Gesetzentwurf zum Bayerischen Integrationsgesetz im zweiten Durchgang beschlossen. Mit dem Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes bekennt sich die Staatsregierung zu ihrer Verantwortung und bietet Hilfe und Unterstützung zur Integration, verlangt zugleich jedoch den aktiven Integrationswillen der Migrantinnen und Migranten.

Hier können Sie die Berichte aus den beiden Kabinettssitzungen nachlesen:

Am 01.01.2017 ist das Bayerische Integrationsgesetz in Kraft getreten. Es wurde am 13.12.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet (GVBl. S. 335, BayRS 26-6-A). Hier können Sie das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) im Wortlaut nachlesen und erhalten weitere Informationen zum Bayerischen Integrationsgesetz.