Bereiche und Beispiele der kommunalen Zusammenarbeit

Gute Praxisbeispiele sollen Kommunen Anregungen für eigene Kooperationsprojekte geben. Dafür werden auf dieser Seite die Bereiche dargestellt, in denen Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit für alle Beteiligten Vorteile schaffen.

Kläranlage
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Die beispielhaft ausgewählten Kooperationsaufgaben, Organisationsformen, Finanzierungsarten und Arbeitsweisen sind vor dem Hintergrund der jeweils konkreten lokalen Verhältnisse zu betrachten. Ob die Ansätze und Modelle ohne weiteres auf andere Konstellationen übertragbar sind, ist im Einzelfall zu entscheiden. Um einen praxisnahen Einblick in Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit zu geben, haben wir gute Praxisbeispiele jeweils mit Inhalt, Ausgangslage, Vorteilen und Kooperationspartnern der jeweiligen Projekte zusammengestellt und für Sie aufbereitet.

Die Praxisbeispiele wurden im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung nicht umfassend rechtlich überprüft. Soweit sie keine Übertragung von Aufgaben zum Inhalt haben, sondern entgeltliche Aufträge erteilt werden, ist zu prüfen, ob vergaberechtliche Erfordernisse zu beachten sind. Die Verantwortung dafür liegt bei den jeweiligen Kommunen.

Viele kommunale Aufgaben eignen sich für eine Zusammenarbeit. Die Anwendungsgebiete reichen von der Raumentwicklung, dem Flächenmanagement, der Planung und Entwicklung von Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsflächen über die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur und technischen Einrichtungen bis zur gemeinsamen Beschaffung, der Gebäudewirtschaft sowie gemeinsamen Dienststellen mit spezialisiertem Personal. Dabei soll sich die Zusammenarbeit in den vorgesehenen Aufgabenfeldern auf wesentliche Bereiche des Verwaltungshandelns, die mit personellen, strukturellen oder organisatorischen Veränderungen bei den an der Kooperation Beteiligten verbunden sind, beziehen.

Die Praxisbeispiele sind nach Themen sortiert.

Im Bereich der Abfallwirtschaft ist interkommunale Zusammenarbeit bereits langjährig erprobt. Sie dient der Schaffung wirtschaftlicher Betriebsgrößen, um ausreichende Anlagenkapazitäten für die umweltgerechte Verwertung oder Entsorgung des gesamten Abfallspektrums bereitstellen zu können.

Die Zusammenarbeit bei der Betreuung von Kläranlagen kann durch regional organisierte Bereitschaftsdienste, eine Vertretungsregelung oder Mitbetreuung durch Klärwärter anderer Gemeinden erfolgen. Ebenso bietet sich eine gemeindeübergreifende Organisation der mechanischen Entwässerung, Trocknung und thermischen Entsorgung des Klärschlamms an.

In Betracht kommen hier Personal- und Geräteleihen, gemeinsame Schulungen und die gemeinsame Anschaffung von Spezialgeräten. Schließlich kann die Zusammenlegung von Bauhöfen zu einem gemeinsamen Bauhof zu Qualitätssteigerungen und einer wirtschaftlicheren Aufgabenwahrnehmung führen.

Die rechtskonforme Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen stellt viele Gemeinden, die nur wenig Erfahrungen mit Ausschreibungsverfahren haben und nur über eine begrenzte personelle Ressource mit fachlichem Know-how verfügen, vor große Herausforderungen. Eine zentrale Beschaffungsstelle kann für alle an der Kooperation beteiligten Kommunen sämtliche Vergabeverfahren nach den jeweils einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen vorbereiten und durchführen. Je nach Wunsch der beteiligten Kommunen kann die zentrale Beschaffungsstelle das Vergabeverfahren durchführen und einen beschlussfähigen Vergabevorschlag vorbereiten oder die eingegangenen Angebote werden der zuständigen Kommune zur Wertung zugeleitet. In beiden Fällen verbleibt das Zuschlagsrecht bei der Kommune. Zentrale Beschaffungsstellen können auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen übernehmen.

Die gemeinsame Nutzung von Systemen (Hard- und Software), gemeinsame Anschaffungen, gemeinsame Fortbildungen sowie gemeinsame Spezialisten für die Technik-Betreuung helfen, Kosten zu reduzieren. Auch ein kommunales Behördennetz oder E-Government-Anwendungen sind kostengünstiger in interkommunaler Zusammenarbeit aufzubauen.

Feuerwehrauto
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Kosteneinsparungen können sich durch gemeinsame Ausschreibungen und Beschaffungen von Schutzausrüstung, Geräten, Fahrzeugen und Dienstleistungen, gemeinsame Vorhaltung von Ausrüstung (zum Beispiel Schlauchpflegeeinrichtungen, Reserve) sowie gemeinsame Werkstätten ergeben. Eine abgestimmte Bedarfs- und Entwicklungsplanung bis hin zu einer etwaigen Spezialisierung einzelner Wehren können Inhalte einer Feuerwehrkooperation sein.

Die Gesundheitswirtschaft ist angesichts der demographischen Entwicklungen die Schlüsseldisziplin des 21. Jahrhunderts. In diesem Bewusstsein entstehen Netzwerke, um die regionalen Wertschöpfungsketten von der wissenschaftlichen Forschung und Lehre bis hin zur wirtschaftlichen Verwertung neuer Erkenntnisse und der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in der Region nachhaltig zu unterstützen.

Auch im Bereich Gewässer und Naturschutz ist interkommunale Zusammenarbeit sinnvoll. Die Broschüre „Beispiele aus Bayern: Kooperation bei der Unterhaltung kleiner Gewässer“, die das Bayerische Landesamt für Umwelt herausgegeben hat, soll Anregungen und Beispiele geben, wie die Unterhaltung der kleinen Gewässer durch kooperatives Handeln und durch Ausnutzung von Synergieeffekten ökologisch verträglich und gleichzeitig auch wirtschaftlich gestaltet werden kann.

Verkehrsübungsplatz
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Durch Zusammenarbeit können Bildungs- und Betreuungsangebote sowie Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit vernetzt, Leistungsangebote verbessert und Standorte erhalten werden.

Der Umstieg auf erneuerbare Energien betrifft die Kommunen als Planungsträger und möglicherweise als Energieerzeuger. Bei der Erstellung von Energieleitplänen und Energienutzungsplänen, bei der Mitwirkung in Energieagenturen bieten sich Kooperationsmodelle ebenso an wie bei der Energieerzeugung.

Bebauungsplan
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Zur Stärkung des Lebensraums und zur Reduzierung des Flächenverbrauchs sind Informationsaustausch, Abstimmungen in einer Arbeitsgemeinschaft oder eine gemeinsame Entwicklungsplanung zu empfehlen. Durch ein gemeinsames Gewerbegebiet an einem günstigen Standort können nicht nur die Zersiedelung der Landschaft eingedämmt, sondern auch finanzielle Belastungen verringert werden.

Interkommunale Zusammenarbeit bietet überdies die Chance für städtebauliche Qualitätsverbesserungen (zum Beispiel Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Verkehrsplanung, Wohnumfeld, Nahversorgung), die die Attraktivität von Kommunen steigern. Dies kann gerade in Gebieten, die von der demographischen Entwicklung besonders betroffen sind, zum Tragen kommen.

Das Landesamt für Umwelt hat 2007/2008 das Modellprojekt „Flächenmanagement in interkommunaler Zusammenarbeit" durchgeführt. Der Endbericht enthält die ausführliche Dokumentation aller im Modellprojekt angewandten Bausteine.

Gewerbeflächenmanagement bietet den Kommunen viele Vorteile. Das Bayerische Innenministerium hat hierzu einen Leitfaden herausgegeben. Auch die Regierung von Unterfranken informiert über Möglichkeiten und Chancen der Ausweisung interkommunaler Gewerbegebiete.

Globalisierung und Europäisierung führen zu einem verschärften Standortwettbewerb, der auch die Verwaltung betrifft, da eine leistungsstarke und am Kunden orientierte Verwaltung mit gebündelten Genehmigungs- und Fördermittelverfahren ebenso wie die Ausstattung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge wichtige Standortfaktoren darstellen. Ebenso erfordert der internationale Standortwettbewerb regionale Strukturen mit einer starken Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Die klassischen, kleinteiligen Raumstrukturen verlieren an Bedeutung. Vielmehr sind regionale Akteursnetzwerke zur regionalpolitischen Konsensfindung (zum Beispiel Regionalkonferenzen, Regionalverbände) notwendig, die von Verwaltung und Politik gefördert werden.

Mit einer Standesamtskooperation lassen sich Einspareffekte erzielen. Das Standesamtswesen ist eine schwierige und sehr umfangreiche Rechtsmaterie mit großer Regelungsdichte und vielen speziellen Regelungen. Um diese zu bewältigen, sind kostenaufwändige Schulungsmaßnahmen erforderlich. Für kleinere Gemeinden besteht das Problem, dass nur relativ wenige Fälle zu erledigen sind. Für eine Kooperation von Standesämtern können gemäß Art. 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG) die Aufgaben des Standesamts oder die Durchführung der Aufgaben des Standesamts übertragen werden. In beiden Fällen können die Bürgermeister der abgebenden Gemeinde weiterhin Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften vornehmen (Art. 2 Abs. 3 AGPStG).

Die gemeinsame Vermarktung einer Region durch mehrere Kommunen kann den Tourismus beleben. Der gemeinsame Betrieb von Tourismus-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen senkt Investitions- und Betriebskosten.

Gleichartige Geschäftsprozesse, die einen hohen Standardisierungs- oder Spezialisierungsgrad aufweisen, bieten sich an, um diese in Zusammenarbeit zu erledigen. So kann Fachpersonal (zum Beispiel Bauingenieurwesen, Archivwesen, Arbeitssicherheit) gemeinsam beschäftigt und effizient in mehreren Kommunen eingesetzt werden. Darüber hinaus lassen sich Arbeitsbereiche in gemeinsamen Dienstleistungszentren zusammenfassen und Synergieeffekte nutzen. Hierfür bieten sich die Aufgaben der Personal-, Finanz- und Steuerverwaltung, des Datenschutzes, des Gebäudemanagements und der Ordnungsämter an.