Frau und Mann in einem öffentlichen Bad
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Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte

Gemeinden können in Bayern als Kurort, Luftkurort oder Erholungsort auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes und der dazu erlassenen Bayerischen Anerkennungsverordnung staatlich anerkannt werden. Die Kurorte sind in verschiedene Prädikate unterteilt (Heilbad, Kneippheilbad, Kneippkurort, Schrothheilbad, Schrothkurort, heilklimatischer Kurort, Ort mit Heilquellen-, Heilstollen- oder Peloid-Kurbetrieb). Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier:

Für die Anerkennung ist jeweils ein Antrag notwendig, über den das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und auf Empfehlung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen entscheidet. Formulare für die Antragstellung können hier heruntergeladen werden:

Für die Verleihung eines Prädikats sind jeweils bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Um einen Überblick über die Voraussetzungen und prägenden Merkmale der Prädikate sowie zum Verfahrensgang der Anerkennung zu verschaffen, wurden die folgenden Merkblätter erstellt:

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration führt ein amtliches Verzeichnis, in dem alle in Bayern anerkannten Kurorte, Luftkurorte  und Erholungsorte sowie die Staatsbäder und Kurbetriebe aufgeführt sind. Es wird in der Regel jährlich aktualisiert und ist hier veröffentlicht:

Die Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte in Bayern zeichnen sich durch ihr touristisches Angebot und ihren gesundheits- und erholungsfördernden Ortscharakter aus. Generelle Informationen zum Tourismus in Bayern stehen Ihnen auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.stmelf.bayern.de/tourismus/index.html

Aktuelle touristische Förderprogramme in Bayern finden Sie im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unter:

https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/index.html